Ist beim Rezept das „aut idem“ Kästchen angekreuzt, was übersetzt „oder das Gleiche“ bedeutet, bekommt der Patient genau das verordnete Medikament.
Ist es nicht angekreuzt, kann in der Apotheke ein wirkstoffgleiches, rabattiertes Medikament oder ein Generikum ausgegeben werden. Seit 2002 erlaubt das Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz diesen Austausch.
Was ist die Aut-idem-Regelung?
Der BGH definiert seit 2012 die Substitution als Regelfall. Nur der Arzt darf das Kreuz setzen; erfolgt dies handschriftlich, muss es zusätzlich unterschrieben werden. Ein eigenmächtiges Ankreuzen ist unzulässig.
Für den Patienten ist gewährleistet, dass er sein Arzneimittel erhält, wie der Arzt es verordnet hat. Damit die medizinische Qualität gewahrt bleibt, müssen für einen Austausch folgende Kriterien erfüllt sein:
Voraussetzungen für die Substitution:
- Identischer Wirkstoff, gleiche Stärke und Packungsgröße
- Gleiche oder austauschbare Darreichungsform (z. B. Tabletten und Dragees)
- Zulassung für das identische Anwendungsgebiet (Indikation)
Ankreuzen des Aut-idem-Feldes
Hat der Arzt das Feld markiert, ist die Substitution untersagt. Ohne Kreuz wählt die Apotheke ein Arzneimittel aus den preisgünstigsten Präparaten oder bestehenden Rabattverträgen der Krankenkassen aus.
Möchte ein Patient dennoch ein nicht rabattiertes Medikament erhalten, müssen die Mehrkosten in der Regel selbst getragen werden. Es empfiehlt sich daher, die Fachbegriffe auf dem Rezept zu kennen, um bei der Verschreibungspraxis informiert zu sein.
