Ist beim Rezept das „aut idem“ Kästchen angekreuzt, was übersetzt „oder das Gleiche“ bedeutet, bekommt er nichts Gleiches oder Ähnliches, sondern genau verordnete Medikament.

Ist es nicht angekreuzt, kann der Apotheker ein anderes, ähnliches Medikament, ein rabattiertes oder ein Generika ausgeben. Das Rezept ist lateinisch beschriftet und die Logik umgekehrt. Seit 2002 erlaubt das Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz dem Apotheker, ein wirkstoffgleiches, preisgünstigeres Medikament abzugeben.

Was ist die Aut-idem-Regelung?

Der BGH verordnet sei 2012 als Regelfall der Aut-idem-Regelung: Substitution und kein Kreuz. Nur der Arzt darf das Kreuz setzen, macht er es handschriftlich, ist es zu unterschreiben. Das Ankreuzen durch den Apotheker oder selbst Ankreuzen ist illegal.

Für den Patienten ist gewährleistet, dass er sein Arzneimittel erhält, wie der Arzt es verordnet hat. Damit er die gleiche medizinische Qualität bekommt, muss der Apotheker die Aut-idem-Regelung wie folgt anwenden:

  • Packungsgröße, Wirkstoff und Stärke sind identisch
  • gleich oder austauschbare Darreichungsform wie bei Tabletten und Dragees
  • zugelassen für die gleiche Indikation

Ankreuzen des Aut-idem-Feldes

Hat der Arzt das Aut-idem-Feld angekreuzt oder angestrichen, muss die Apotheke das Medikament wie verordnet ausgeben. Der Arzt muss das Kreuz begründen. Das Setzen des Aut-idem-Kreuzes verbietet die Substitution. Er sollte grundsätzlich die regelmäßige Substitution erlauben. Der Apotheker wählt das abzugebende Arzneimittel aus. Die Krankenkasse schließt für Wirkstoffe Rabattverträge mit Herstellern ab. Die Apotheke wählt eines von drei preisgünstigsten Arzneimittel aus. Der Patient kann ein nicht rabattiertes Medikament erhalten, muss die Zuzahlung aber selbst tragen.

Wer erkrankt, informiert sich besser über die lateinischen Ausdrücke seines Rezeptes. Ärzte und Apotheker lassen Patienten uninformiert bei der Verschreibungspraxis. Viele dieser Fachbegriffe lassen sich in unserem Glossar nachlesen.

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