OTC ist die Abkürzung für „over the counter“, was übersetzt so viel wie „über den Handverkaufstisch“ bedeutet.
OTC-Arzneimittel sind in der Apotheke ohne Rezept erhältlich. Sie unterliegen jedoch der Apothekenpflicht und dürfen nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden, um eine fachliche Beratung zu gewährleisten.
Warum sind OTC-Arzneimittel rezeptfrei?
Diese Präparate werden primär zur Selbstbehandlung von leichten Erkrankungen eingesetzt. Sie gelten als risikoarm und weisen bei ordnungsgemäßer Anwendung ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis auf. Die meisten OTC-Arzneimittel sind gut verträglich und haben nur wenige Nebenwirkungen.
Unterscheidung der Verkaufsformen:
- OTC-Arzneimittel: Rezeptfrei, aber apothekenpflichtig (Abgabe nur in der Apotheke mit Beratung).
- Freiverkäufliche Arzneimittel: Dürfen auch außerhalb von Apotheken (z. B. in Drogeriemärkten) angeboten werden.
- Typische OTC-Beispiele: Klassiker wie Wick Medinait, Prospan Hustenliquid oder Vitasprint B12.
Kostenerstattung und Grünes Rezept
Obwohl OTC-Präparate nicht verschreibungspflichtig sind, können sie auf einem Grünen Rezept verordnet werden. Dies ist eine offizielle Empfehlung des Arztes. In der Regel muss der Patient die Kosten hierfür selbst tragen, was im Zuge der Gesundheitsreform 2004 festgelegt wurde.
Ausnahmeregelungen: Es gibt definierte Fälle, in denen die Kosten für OTC-Arzneimittel dennoch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (z. B. für Kinder unter 12 Jahren oder bei schwerwiegenden Erkrankungen im Rahmen des Therapiestandards). Es lohnt sich, diesbezüglich Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten.
Fachbegriffe: Selbstmedikation, Sichtwahl, Apothekenpflicht, Freiverkäuflichkeit, Grünes Rezept.
