Für Arzneimittel mit besonderem Gefährdungspotenzial oder strengen Regulierungen reichen normale Kassen- oder Privatrezepte nicht aus.

Hier kommen Sonderformulare zum Einsatz, die eine lückenlose Überwachung der Abgabe ermöglichen. Dies dient der Sicherheit der Patienten und der Vermeidung von Missbrauch.

Das BtM-Rezept für Betäubungsmittel

Das BtM-Rezept ist ein gelbes, dreiteiliges Formularsatz-Papier. Es wird für Medikamente verwendet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie etwa starke Opioid-Schmerzmittel (z. B. Morphin, Fentanyl) oder bestimmte Medikamente zur Behandlung von ADHS (z. B. Methylphenidat).

Besonderheiten des BtM-Rezepts:

  • Dokumentationspflicht: Ein Teil verbleibt beim Arzt, einer in der Apotheke und einer wird zur Abrechnung mit der Krankenkasse genutzt.
  • Gültigkeit: Aufgrund des hohen Missbrauchspotenzials sind diese Rezepte lediglich sieben Tage nach dem Ausstellungstag gültig (insgesamt 8 Tage).
  • Höchstmengen: Für die verschriebene Menge gelten spezifische Höchstgrenzen innerhalb von 30 Tagen.

Das T-Rezept für teratogene Wirkstoffe

Das T-Rezept ist weiß-beigefarben und wird ausschließlich für Wirkstoffe wie Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid verwendet. Diese Stoffe haben eine stark fruchtschädigende (teratogene) Wirkung und unterliegen daher extrem strengen Auflagen.

Sicherheitsvorkehrungen beim T-Rezept:

  • Sicherheitsregister: Die Verordnung ist an ein strenges Register des BfArM gekoppelt.
  • Bestätigung durch den Arzt: Der Arzt muss auf dem Formular explizit bestätigen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen (z. B. regelmäßige Schwangerschaftstests) eingehalten wurden und dem Patienten Informationsmaterial ausgehändigt wurde.
  • Kurze Fristen: Die Gültigkeit ist auf sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung begrenzt.

Synonyme & Begriffe: Sonderbelege, Betäubungsmittelverschreibung, Thalidomid-Rezept, gelbes Rezept.