Das Robert Koch-Institut hat angesichts der Entwicklung der aktuellen Pandemie seine Linie für Coronavirus-Tests angepasst. Bisher galt, dass ein Patient in einem Gebiet mit Covid-19-Fällen gewesen sein muss, damit man berechtigt war, einen Test durchzuführen. Dieses bisherige Kriterium entfällt nun – so Professor Dr. Lothar Wieler (Präsident des RKI) am gestrigen Mittwoch.

Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, sollen einen Anspruch auf Corona-Tests erhalten. Zu dem Thema hat das Institut nun eine Orientierungshilfe für Ärzte herausgegeben. Hier weist das RKI darauf hin, dass Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen, die in der Pflege, einer Arztpraxis oder im Krankenhaus arbeiten, getestet werden sollen. Auch ohne vorherigen Kontakt zu einem bestätigten Fall. Ob nun auch Apothekenpersonal (speziell PTAs) sich testen lassen darf, war bislang allerdings nicht zu erfahren.

Kapazitäten für Corona-Tests weiterhin knapp

Dazu verdeutlichte Professor Dr. Lothar Wieler nochmals, dass nur Menschen mit Corona-Symptomen getestet werden sollten. Die Entscheidung mittels weiterer Kriterien, wie Kontakt zu einem bestätigten Sars-CoV-2-Fall, treffe der behandelnde Arzt. Ziel sei es, die Test-Ressourcen gezielter einzusetzen, betonte der RKI Präsident. Nach wie vor gilt: Wer leicht erkrankt sei und mangels Ressourcen aktuell nicht getestet werden könne, solle zu Hause bleiben und Abstand zu anderen halten.

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