Wirksam kündigen ohne verbrannte Erde zu hinterlassen. Im Kündigungsschreiben gilt es ein paar Regeln beachten – sonst kann sie unter Umständen unwirksam sein. Hier die wichtigsten Hinweise zu Form und Inhalt sowie ein Kündigungsschreiben als Vorlage.
Ganz gleich, aus welchen Gründen heraus man kündigen möchte – der Abgang sollte seriös geschehen. Natürlich kann eine Kündigung die perfekte Möglichkeit sein, um sie richtig Luft zu machen. Davon raten wir ganz eindeutig ab – Diplomatie ist in Punkto Kündigung immer Gold.
Aber wie gestalte ich den Aufbau am Besten, welche Formalitäten gibt es zu beachten und zu welchem Datum muss ich kündigen? In unserem Beitrag gehen wir auf diese Asprekte ein und verraten, wie ein rechtskräftiges Kündigungsschreiben ausssieht.
Kündigungsschreiben – Vorlage / Muster
Vorname Nachname
Musterstraße 7
PLZ Musterstadt
Telefon: 0123 / 456 78 90
E-Mail: beispiel@ptadirekt.de
Firmenname
z.H. Frau/Herrn Hansen
Musterstr. 13
PLZ Musterstadt
Musterstadt, 02. Februar 2020
Datum, TT.MM.JJJJ
Kündigung
Sehr geehrte Frau Hansen,
hiermit kündige ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.
Für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanke ich mich sehr herzlich. Ich bedauere, aus persönlichen Gründen diesen Schritt gehen zu müssen und wünsche Ihnen und dem Unternehmen weiterhin alles Gute.
Bestätigen Sie mir bitte den Erhalt meiner Kündigung und das Datum, an dem der Arbeitsvertrag endet. Darüber hinaus bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufertigen und an meine oben genannte Adresse zu senden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Name (handschriftlich unterschreiben!)
Muster-Kündigungsanschreiben zum Download
Hier können Sie das Kündigungsschreiben als Word- oder PDF-Dokument downloaden:
- Kündigungsschreiben Muster – WORD-Vorlage
- Kündigungsschreiben Muster – PDF-Vorlage
Hinweise zur Form des Kündigungsschreiben
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, geregelt in § 623 BGB.
Die vollständigen Namen & Anschriften der Vertragspartner müssen im Kündigungsschreiben vorhanden sein. - Die Kündigungsaussage muss eindeutig sein. Für den bisherigen Arbeitgeber muss klar sein, dass Sie kündigen – nichts anderes!
- Es muss ein Datum beinhalten, ab dem die Kündigung wirksam ist. Wichtig hierbei – beachten Sie Ihre vertraglich vereinbarten Fristen oder Mindestlaufzeiten.
- Ein Hinweis auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung sollte enthalten sein.
- Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich unterschrieben sein.
Kündigungsfristen einhalten
Nach § 622 BGB können Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende ihren Arbeitsvertrag kündigen. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind.
Aber: Ihr Arbeitsvertrag sieht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vor. So sind drei Monate zum Ende eines Kalendermonats in Arbeitsverträgen sehr gängig. Die Frist darf für den Arbeitnehmer aber niemals länger als für den Arbeitgeber sein. Eine solche Klausel wäre unwirksam. Häufig wird auch eine dynamische Verlängerung der Frist vereinbart, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt.
// „Nach der Kündigung, ist vor der Bewerbung“ – meistens jedenfalls. Für weitere Tipps und Informationen zur Karriere & Beruf (nicht nur für PTA interessant), dann hier entlang.