Ein Generikum (Plural Generika) ist ein Arzneimittel, das wirkstoffmäßig mit einem bereits früher zugelassenen Medikament übereinstimmt. Man spricht auch von Nachahmerpräparaten. Diese Generika sind meist wesentlich preiswerter als das Original. Von dem ursprünglichen Originalpräparat kann sich das Generikum bezüglich enthaltener Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie unterscheiden.

Generika unterliegen einer vereinfachten Zulassung, bei der auf die Unterlagen des Originalpräparats zurückgegriffen. Es kann erst nach Auslaufen des patentrechtlichen Schutzes des Originalpräparats (in den meisten Ländern 20 Jahre) produziert werden. Ein Generikum soll zum Originalprodukt therapeutisch äquivalent sein, sprich: es muss dem Original in Punkto Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen. Der gegenüber dem Originalpräparat geringere Preis hat also nichts mit einer schlechteren Qualität zu tun.

Generikum – bekannte Beispiele

  • Ein geläufiges Generika-Beispiel ist ein Schmerzmittel und Markenprodukt, dass wohl nahezu jeder kennt: Aspirin. Lange vermarktete Bayer ASS (Acetylsalicylsäure) auf dem Markt alleine. Inzwischen gibt es zahlreiche andere Medikamente, die ASS enthalten. Bekannt sind vor allem die Generika von Ratiopharm oder 1A Pharma.
  • In Deutschland haben sich insbesondere Ratiopharm, Stada und Hexal auf die Produktion von Generika spezialisiert. Ein weiteres prominentes Beispiel ist Bepanthen. Eine rezeptfreie Salbe zur Wundheilung. Heute ist der Wirkstoff Dexpanthenol in weiteren Arzneimitteln zu finden. Ein preisgünstigeres Generikum ist Panthenol Heumann.

Namensfindung eines Generikums

Die Namen der nachgebauten Originale sind den Markengenerika meist sehr ähnlich. Das liegt daran, dass der Name eines Generikums sich zumeist aus dem generischen Namen des Wirkstoffs und dem herstellenden pharmazeutischen Unternehmens zusammensetzt. Ausnahmen bilden Generika mit eigenen Markennamen, so genannte branded generics.

Generika generell auf dem Vormarsch

Medikament zu entwickeln ist sehr kostenintensive. Es bedarf jahrelanger Forschung und umfangreichen Studien an Patienten. Dafür dürfen die Hersteller der neuentwicklten Medikamente diese exklusiv vermarkten – solange der Patentschutz gilt. Danach können andere Pharmafirmen ebenfalls Präparate mit dem Wirkstoff anbieten. Ganz ohne die massiven Entwicklungskosten. 2013 machten Generika knapp 75 Prozent aller verschriebenen Arzneimittel in Deutschland aus (lt. Arznei­ver­ordnungs­report) – das ist fast doppelt so viel wie noch vor 20 Jahren.